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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09 (https://dejure.org/2010,25852)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2010 - 2 A 1.09 (https://dejure.org/2010,25852)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 2 A 1.09 (https://dejure.org/2010,25852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, §... 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 BauGB, § 4a Abs 3 S 1 und 4 BauGB, § 5 Abs 1 S 1 BauGB, § 8 Abs 1 S 1 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 18 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, § 30 Abs 1 und 2 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 Halbs 2 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 14 BauNVO, § 23 Abs 5 BauNVO, § 3 Abs 3 S 1 KomVerf BB
    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; sonstige Sondergebiete für Windkraftanlagen; erneute Bekanntmachung; rückwirkende Inkraftsetzung; unbestimmter Zeitpunkt; Ausfertigung; fehlende Datierung; Verfahrensfehler; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit die Aufstellung des Plans für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB) und die von ihm berührten öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115).

    Dies ist nicht geschehen und dürfte letztlich auch nicht dem planerischen Wollen der Antragsgegnerin entsprechen, da sie hierbei Gefahr läuft, dass ihr gesamter Außenbereich wegen Unwirksamkeit des geänderten Flächennutzungsplans wieder für die Windenergienutzung frei wird, wenn nämlich in dem geänderten Plan das Interesse an der Windenergienutzung unter Verstoß gegen das Abwägungsgebot nicht ausreichend berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Unabhängig davon wäre die "rückwirkende Inkraftsetzung" auch deshalb fehlerhaft, weil sie in Bezug auf den Zeitpunkt der Rückwirkung nicht ausreichend bestimmt ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 7.08 -, OVGE 29, 188, 194 f.).

    Da ein bestimmter Wortlaut für die Ausfertigung nicht vorgeschrieben ist und auch nicht ausdrücklich der Begriff "ausgefertigt" oder "Ausfertigung" verwendet werden muss (vgl. Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008, a.a.O., S. 192), kann ein Vermerk des erwähnten Inhalts grundsätzlich ausreichend sein, um die Aufgabe der Ausfertigung, dass vor der ortsüblichen Bekanntmachung die Übereinstimmung des vom Satzungsgeber beschlossenen mit dem bekannt gemachten Satzungsinhalt bestätigt wird, zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 4 BN 46.98 -, BRS 60 Nr. 41).

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Außerdem hat der Planungsträger das Interesse gerade der Betreiber, ältere Anlagen durch effizientere neue Anlagen zu ersetzen und diese dabei gegebenenfalls auch neu anzuordnen (Repowering), in der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559, 560).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Ob die den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans zugrunde liegende Abwägung daneben auch deshalb fehlerhaft ist, weil der Plangeber hinsichtlich der Umsetzung der außerhalb des Plangebiets vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen für naturschutzrechtlich erhebliche Eingriffe von unzutreffenden Annahmen ausgegangen ist, kann wegen der festzustellenden beachtlichen Verfahrens- und Abwägungsfehler offenbleiben; denn wenn einem Normenkontrollantrag wegen eines durchgreifenden Rechtsfehlers stattgegeben werden muss, ist das Oberverwaltungsgericht befugt, davon abzusehen, die angegriffene Satzung auf ihr etwa anhaftende weitere Mängel zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83, 84).
  • BVerwG, 29.03.2010 - 4 BN 65.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Vorhandene Windenergieanlagen sind zunächst nur als Tatsachenmaterial zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 29. März 2010 - 4 BN 65.09 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Sie muss insbesondere den Anforderungen genügen, denen sie genügen müsste, wenn sie als Bestandteil des abschließenden Abwägungsvorganges getroffen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 321).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Da Art. 14 Abs. 1 GG nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums schützt, muss ein Eigentümer es zwar grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung seines Grundstücks verwehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33, 37).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100, 106).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
    Da die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange kein Verfahren ist, das um seiner selbst willen zu betreiben ist, bedarf es einer erneuten Beteiligung ferner dann nicht, wenn der Entwurf nach Auslegung in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatten und die entweder auf ausdrücklichem Vorschlag Betroffener beruhen oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 2.87 -, BRS 47 Nr. 8).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

  • BVerwG, 23.07.2008 - 4 B 20.08

    Regelungsgehalt und Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

  • BVerwG, 27.10.1998 - 4 BN 46.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung

  • BVerwG, 02.04.2002 - 4 BN 15.02

    Absehen von Festsetzung einer Höhenlage im Bebauungsplan als Gebot planerischer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1987 - 10 C 2/85

    Abwägung; Abwägungsergebnis; Fehler; Mangel; Stellungnahme; Fachbehörde; Falsch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2010- 4 B 78.09 -, BRS 76 Nr. 30 = juris Rn. 72, und vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 -, BRS 76 Nr. 50 = juris Rn. 8 ff., Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98 = BRS 74 Nr. 2 = juris Rn. 34, 30; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13. Dezember 2012 - 3 S 261/10 -, juris Rn. 50, und vom 17. Dezember 2008 - 3 S 358/08 -, BRS 73 Nr. 40 = juris Rn. 36; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 -, juris Rn. 26.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

    Diese weisen zwar zutreffend darauf hin, dass im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage getroffene Dispositionen zur Realisierung konkreter Nutzungsinteressen eines betroffenen Eigentümers, die durch die Planung vollständig entwertet würden, als gesteigerter Belang mit erhöhtem Gewicht in die Abwägung einzustellen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17. Dezember 2010 - 2 A 1.09 -, juris Rn 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - 2 D 14/13

    Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Sondergebietsfläche

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2010- 4 B 78.09 -, BRS 76 Nr. 30 = juris Rn. 72, und vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 -, BRS 76 Nr. 50 = juris Rn. 8 ff., Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98 = BRS 74 Nr. 2 = juris Rn. 34, 30, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 2.87 -, BRS 47 Nr. 4 = juris Rn. 21, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 = BRS 42 Nr. 23 = juris Rn. 15 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13. Dezember 2012 - 3 S 261/10 -, juris Rn. 50, und vom 17. Dezember 2008 - 3 S 358/08 -, BRS 73 Nr. 40 = juris Rn. 36; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 -, juris Rn. 26.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2022 - 2 A 4.22

    Nachbarschutz von Windenergieanlagenbetreibern im Bebauungsplanverfahren

    Eine erhöhte Schutzwürdigkeit der betroffenen privaten Interessen der Altanlagenbetreiber und der Grundstückseigentümer ergibt sich aber insbesondere daraus, dass die Grundstücke innerhalb einer im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellten Konzentrationszone für die Windenergienutzung liegen (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 -, juris Rn. 41).

    Allerdings bedarf es einer städtebaulichen Begründung im konkreten Einzelfall, wenn Altstandorte nicht ausgewiesen werden (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 46).

    Der Antragsgegnerin musste sich das Interesse der Anlagenbetreiber, ältere Anlagen durch effizientere neue Anlagen zu ersetzen und diese dabei gegebenenfalls neu anzuordnen (Repowering), auch ohne entsprechende konkrete Planungen ohne weiteres aufdrängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, juris Rn. 17, Urteil des Senats vom 17. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 46).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen im

    Das Interesse, den Außenbereich für die Windkraftnutzung in Anspruch zu nehmen, muss jedoch dann als privater Belang mit gesteigertem Gewicht in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt werden, wenn dem Plangeber bekannt oder erkennbar ist, dass die konkreten Nutzungsinteressen eines betroffenen Eigentümers oder Betreibers, der im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage bereits einen Genehmigungsantrag gestellt und Dispositionen zur Errichtung von WKA getroffen hat, durch den Ausschluss der Windkraftnutzung auf den betreffenden Flächen vollständig entwertet werden (vgl. hierzu OVG BbG, Urt. v. 17.12.2010, - OVG 2 A 1.09 -, juris Rdnr. 40 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11

    Verpflichtungsklage; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

    Zum einen ist anhand des Entscheidungsprozesses der Beigeladenen nicht ersichtlich, dass sich die mit der Planung angestrebte Ordnung und Entwicklung der Windkraftnutzung im Plangebiet nur mit der Investorin hätte erreichen lassen (vgl. zu diesem Kriterium: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 -, juris Rz. 38).
  • VG Berlin, 19.04.2011 - 19 K 256.10

    Leipziger Platz: Nachbarklagen gegen Bauvorbescheide erfolglos

    Mängel bei der Ermittlung des Abwägungsmaterials und sonstige Mängel im Abwägungsvorgang sind gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 - [...], Rdn. 29).

    Um entsprechend dem Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) sachgerecht beurteilen zu können, ob die Überschreitung der Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO gemäß § 17 Abs. 2 und 3 BauNVO gerechtfertigt und gemessen an den Schutzzielen des § 17 Abs. 1 und 2 BauNVO vertretbar ist, oder ob etwa niedrigere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zusätzliche Schutzmaßnahmen oder eine andere Anordnung der Baukörper angezeigt sind, muss der Plangeber nämlich in seine Entscheidung (zutreffend) einstellen, in welchem Umfang, hinsichtlich welcher baulichen Anlagen und in welchem Bereich des Plangebiets die Obergrenzen überschritten werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 - [...], Rdn. 46).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

    Es trifft zwar zu, dass im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage getroffene Dispositionen zur Realisierung konkreter Nutzungsinteressen eines betroffenen Eigentümers, die durch die Planung vollständig entwertet würden, als gesteigerter Belang mit erhöhtem Gewicht in die Abwägung einzustellen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17. Dezember 2010 - 2 A 1.09 -, juris Rn 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 2 A 2.12

    Bebauungsplan; erneute Auslegung; eingeschränkte Beteiligungsmöglichkeit;

    Der festgestellte Zuständigkeitsfehler ändert zudem nichts daran, dass das Beteiligungsverfahren, das nicht um seiner selbst willen zu betreiben ist, hinsichtlich des geänderten Planentwurfs im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführt und damit sein vorrangiger Zweck, die Beschaffung und Vervollständigung des notwendigen Abwägungsmaterials erreicht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 2/87 -, a.a.O.; Urteil des Senats vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 2 S 20.11

    Einstweilige Anordnung; Normenkontrolle; Veränderungssperre;

    Dahinstehen kann auch, ob die Unwirksamkeit der Satzung vom 27. Oktober 2010 außerdem daraus folgt, dass sie die nach § 3 Abs. 3 Satz 1 HS 1 BbgKVerf erforderliche Ausfertigung nicht aufweist, weil die handschriftliche Unterzeichnung des Bürgermeisters unter dem Original der Satzung keine Angabe des Datums enthält und damit möglicherweise nicht hinreichend sichergestellt ist, dass die Unterzeichnung durch den Bürgermeister - wie erforderlich - vor der Bekanntmachung erfolgt ist (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2010 - OVG 2 A 1.09 -, UA S. 11 f.; ferner: Sächs. OVG, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 C 33/00 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2016 - 9 A 4.15

    Fehlerhaftigkeit einer Abwägungsentscheidung durch verfrühte Festlegung

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